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Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Unternehmen, Schulen, Kindergärten und Verwaltungen verpflichtet, eine ausreichende Zahl ausgebildeter Ersthelfer bereitzuhalten:
- bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer
- bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens 5% der Anzahl der anwesenden Versicherten
- in sonstigen Betrieben mindestens 10% der Anzahl der anwesenden Versicherten
- in Schulen alle Lehrkräfte
- in Kindertageseinrichtungen mindestens 1 Ersthelfer pro Gruppe
Wir bieten Ihnen die vorgeschriebenen Kurse für betriebliche Ersthelfer kostenfrei an - die Abrechnung nehmen wir direkt mit Ihrer Berufsgenossen- schaft / Unfallkasse vor.
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